Rechtsfolgen: § 285 StGB und Rückforderung von Verlusten
Fehlt die deutsche Erlaubnis, treffen zwei Rechtsgebiete aufeinander, die in verschiedene Richtungen wirken. § 285 StGB bedroht die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel mit Strafe; gleichzeitig haben Zivilgerichte Spielern Verluste zugesprochen, weil ein Vertrag mit einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis nichtig sein kann. Die Rechtsprechung ist dabei nicht geschlossen, einzelne Fragen liegen beim Bundesgerichtshof, und ein viel zitiertes Urteil des Landgerichts Memmingen ist noch gar nicht rechtskräftig. Diese Seite sortiert, was gesichert ist und was offen.
Zwei Rechtsgebiete, die gleichzeitig gelten
Wenn über die Folgen des Spiels bei einem Angebot ohne deutsche Erlaubnis geschrieben wird, geschieht das meistens einseitig. Entweder steht die Strafbarkeit im Vordergrund und der Text wirkt wie eine Warnung, oder es geht nur um Rückforderungen und der Text wirkt wie ein Versprechen. Beides ist unvollständig.
Tatsächlich greifen zwei Rechtsgebiete auf denselben Vorgang zu, und sie tun es in verschiedene Richtungen. Strafrechtlich steht die Teilnahme im Raum, denn wer sich an unerlaubtem Glücksspiel beteiligt, wird von § 285 StGB mit Strafe bedroht. Zivilrechtlich steht ein Anspruch im Raum, weil der Vertrag mit einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis nichtig sein kann.
Diese Gleichzeitigkeit ist kein Widerspruch, sondern Folge der unterschiedlichen Zwecke. Das Strafrecht ordnet das Verhalten, das Zivilrecht ordnet die Rückabwicklung eines Geschäfts. Dass derselbe Umstand – das Fehlen der Erlaubnis – in beiden Gebieten eine Rolle spielt, macht die Lage nur ungewöhnlich, nicht unlogisch.
Für Betroffene heißt das, dass eine einfache Antwort auf die Frage „Bekomme ich mein Geld zurück?“ nicht existiert. Es gibt Entscheidungen, die in diese Richtung weisen, es gibt offene Fragen in höheren Instanzen, und es gibt den Umstand, dass auch die eigene Teilnahme rechtlich eingeordnet werden muss.
Was sich dagegen klar sagen lässt: Beide Rechtsgebiete setzen voraus, dass die Erlaubnis tatsächlich fehlt. Diese Vorfrage ist deshalb die wichtigste, und sie lässt sich nachsehen – über das Impressum und die öffentliche Aufstellung der erlaubten Anbieter. Den Ablauf beschreibt Erlaubnislage.
§ 285 StGB: die Teilnahme ist mit Strafe bedroht

Die Vorschrift ist kurz und in der öffentlichen Debatte unterbelichtet. Sie bedroht die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel mit Strafe – richtet sich also nicht ausschließlich an Veranstalter, sondern erfasst auch diejenigen, die mitspielen.
Was daran regelmäßig missverstanden wird, ist der Bezugspunkt. Entscheidend ist, dass das Glücksspiel unerlaubt ist, und unerlaubt heißt hier: ohne die nötige deutsche Erlaubnis. Eine Zulassung aus einem anderen Staat ändert daran nichts, so prominent sie auf der Seite auch dargestellt sein mag.
Ebenso wenig hilft das Argument, man habe die Rechtslage nicht gekannt. Ob und wie sich fehlendes Wissen im Einzelfall auswirkt, ist eine Frage für eine rechtliche Prüfung und nicht für einen Ratgebertext – Zusagen dazu kann niemand seriös machen.
Wichtig ist die praktische Folge für die Reihenfolge der Schritte. Wer Rückforderungen erwägt, bewegt sich in einem Umfeld, in dem auch die eigene Teilnahme rechtlich bewertet wird. Das ist einer der Gründe, warum Beratung vor eigenen Schreiben an den Anbieter sinnvoll ist und nicht danach.
Vermeiden lässt sich die ganze Frage nur an einer Stelle, nämlich vor der Anmeldung. Die fünf Merkmale, mit denen sich ein Angebot vorher einordnen lässt, stehen unter Anbieter prüfen.
Zivilrechtlich: die Nichtigkeit des Vertrags
Die zweite Richtung beruht auf einer einfachen Überlegung. Wer ein Geschäft abschließt, das gegen ein Verbot verstößt, kann unter Umständen überhaupt keinen wirksamen Vertrag geschlossen haben. Ist der Vertrag nichtig, fehlt die Grundlage dafür, dass der Anbieter die eingezahlten Beträge behalten darf.
Auf dieser Linie haben Zivilgerichte Spielern wiederholt Verluste zugesprochen, die bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis entstanden sind. Das ist der Kern dessen, was in Werbetexten von Rückforderungsdiensten als Erfolgsgeschichte erscheint – und der Kern ist zutreffend.
Unvollständig wird die Darstellung dort, wo der Eindruck entsteht, es handle sich um einen gesicherten Anspruch mit berechenbarem Ausgang. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich: Gerichte beurteilen einzelne Fragen unterschiedlich, und einzelne davon liegen beim Bundesgerichtshof, sind also noch nicht abschließend geklärt.
Hinzu kommen praktische Hürden, die mit Rechtsfragen nichts zu tun haben. Ein Anspruch muss sich beziffern und belegen lassen; ein Anbieter muss erreichbar und zahlungsfähig sein; eine Durchsetzung über Landesgrenzen hinweg braucht Zeit. Keine dieser Hürden ist unüberwindbar, aber jede kostet Aufwand.
Deshalb lautet die ehrliche Zusammenfassung: Es gibt einen Weg, er ist beschritten worden, und er ist nicht sicher. Wer mehr behauptet, verkauft etwas. Was im Vorfeld hilft, sind Unterlagen – dazu der Abschnitt weiter unten.
Warum die Praxis uneinheitlich ist

Dass Gerichte in ähnlichen Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wirkt von außen wie Willkür, hat aber nachvollziehbare Ursachen. Drei davon erklären die meisten Abweichungen.
Erstens unterscheiden sich die Sachverhalte stärker, als es Zusammenfassungen vermuten lassen. Zeitpunkt der Einzahlungen, Art des Angebots, Kenntnisstand des Spielers, Gestaltung der Werbung und die Frage, ob und wann eine Erlaubnis beantragt oder erteilt wurde – all das kann die Beurteilung verschieben.
Zweitens sind einzelne Rechtsfragen noch nicht abschließend geklärt. Solange höchstrichterliche Entscheidungen fehlen, beurteilen Instanzgerichte diese Fragen selbst, und sie tun es nicht gleich. Genau das bedeutet die Formulierung, dass einzelne Fragen beim Bundesgerichtshof liegen.
Drittens ändert sich die Lage mit der Zeit. Ein Fall aus einer Zeit, in der ein Erlaubnisverfahren noch nicht abgeschlossen war, ist mit einem Fall aus der Zeit danach nicht ohne weiteres vergleichbar. Deshalb sind Datumsangaben in diesem Themenfeld keine Formsache.
Für Leser folgt daraus ein nüchterner Umgang mit Erfolgsmeldungen. Eine einzelne Entscheidung beschreibt einen Fall. Sie ist ein Anhaltspunkt, kein Maßstab, und sie taugt nicht als Grundlage für eine Erwartung in eigener Sache.
LG Memmingen, 34 O 1733/24: ein anderer Ansatzpunkt
Besondere Aufmerksamkeit hat eine Entscheidung des Landgerichts Memmingen vom 3. Juli 2025 zum Aktenzeichen 34 O 1733/24 gefunden, und zwar aus einem bestimmten Grund: Sie knüpft nicht an die fehlende Erlaubnis an, sondern an eine Schutzvorgabe, die ein Anbieter nicht eingehalten hat.
Das Gericht hat einen Anbieter zum Schadensersatz verurteilt, weil die anbieterübergreifende Monatsgrenze von tausend Euro nicht sichergestellt war und der Spieler dadurch übermäßige Verluste erlitt. Der Hebel liegt also bei § 6c und bei der Frage, ob die dort vorgesehene Grenze tatsächlich wirksam umgesetzt wurde.
Das ist ein anderer Ansatz als die Nichtigkeit des Vertrags, und er ist interessanter, als es zunächst klingt. Er betrifft nämlich nicht nur Angebote ohne Erlaubnis, sondern richtet den Blick darauf, ob ein Schutzmechanismus im Betrieb auch wirklich greift.
Was die Entscheidung nicht ist: ein feststehender Maßstab. Sie ist nicht rechtskräftig geworden; das Verfahren liegt beim Oberlandesgericht München in der Berufung. Wie es dort ausgeht, ist offen, und niemand kann es heute sagen.
Wie die Monatsgrenze funktioniert, warum sie über alle erlaubten Anbieter hinweg zählt und welche Rolle das gemeinsame Aufsichtssystem dabei spielt, beschreibt die Seite Limits und Sperre.
Was Rechtskraft bedeutet und warum sie hier wichtig ist

Der Hinweis „nicht rechtskräftig“ wird oft überlesen, obwohl er den Aussagewert einer Entscheidung grundlegend verändert. Deshalb hier die Einordnung in einfachen Worten.
Ein Urteil der ersten Instanz entscheidet einen Streit zunächst. Wird es mit der Berufung angegriffen, prüft das nächsthöhere Gericht die Sache erneut, und das Ergebnis kann anders ausfallen. Bis dahin steht das Urteil zwar in der Welt, aber nicht endgültig.
Für die Bewertung einer Berichterstattung heißt das: Eine Meldung über ein erstinstanzliches Urteil sagt, dass ein Gericht so entschieden hat. Sie sagt nicht, dass die Rechtsfrage geklärt ist – und sie sagt erst recht nicht, wie ein anderes Gericht einen anderen Fall beurteilen würde.
Im Fall der Memminger Entscheidung ist genau dieser Zustand gegeben: Die Berufung ist beim Oberlandesgericht München anhängig. Wer sie als geklärte Rechtslage darstellt, stellt sie falsch dar, und wer darauf eine Erwartung aufbaut, baut auf einen Zwischenstand.
Dasselbe gilt für die Formulierung, einzelne Fragen lägen beim Bundesgerichtshof. Auch das ist ein Zwischenstand und keine Entscheidung; er beschreibt, dass eine Klärung noch aussteht, und nicht, wie sie ausfallen wird.
Was Betroffene jetzt sinnvoll tun können
Aus der Unsicherheit der Rechtslage folgt nicht Untätigkeit, sondern eine andere Reihenfolge. Was heute getan werden kann, betrifft Unterlagen und Beratung – nicht Forderungsschreiben und nicht Verhandlungen in eigener Sache.
Sichern Sie zuerst, was später nicht mehr zu beschaffen ist. Dazu gehören Kontoauszüge über den gesamten Zeitraum, Zahlungsbelege mit den Namen, unter denen Beträge erschienen sind, die Verlaufsseiten des Spielerkontos, Schriftwechsel mit dem Kundendienst und Bildschirmaufnahmen der Seite, einschließlich des Impressums.
Notieren Sie außerdem, was Sie geprüft haben und wann. Der Zeitpunkt, zu dem ein Impressum einen bestimmten Firmennamen trug, kann später erheblich sein – Angebote wechseln Betreiber, und Seiten werden umgebaut.
Holen Sie dann rechtliche Beratung ein. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann beurteilen, welche Anknüpfung in Ihrem Fall überhaupt in Betracht kommt, welche Fristen laufen und was die eigene Teilnahme bedeutet. Auch Verbraucherzentralen beraten zu solchen Fragen.
Was Sie nicht tun sollten: Zugänge löschen lassen, bevor Unterlagen gesichert sind, oder in der Erwartung einer Rückzahlung weiterspielen. Die zweite Variante kommt häufiger vor, als man denkt, und sie verschlechtert die Lage in jeder Hinsicht.
Erwartungen, die nicht trägt
Um dieses Thema hat sich ein Markt gebildet, und mit ihm eine Sprache, die mehr verspricht, als die Rechtslage hergibt. Die folgenden Formulierungen sollten Sie misstrauisch machen.
- „Verluste garantiert zurück.“ Garantiert ist hier nichts; die Rechtsprechung ist uneinheitlich, und einzelne Fragen sind noch offen.
- „Höchstrichterlich entschieden.“ Dass Fragen beim Bundesgerichtshof liegen, ist das Gegenteil einer Entscheidung.
- „Urteil bestätigt Ihren Anspruch.“ Ein nicht rechtskräftiges Urteil der ersten Instanz bestätigt gar nichts für andere Fälle.
- „Risikofrei, wir übernehmen alles.“ Wer Kosten und Risiken trägt und was im Erfolgsfall abgeht, gehört in eine schriftliche Vereinbarung, die man vorher liest.
- „Lizenz aus dem Ausland genügt.“ Für Angebote an Nutzer in Deutschland ist die deutsche Erlaubnis maßgebend.
Keine dieser Aussagen bedeutet, dass Rückforderungen aussichtslos wären – sie bedeuten, dass eine Einschätzung in den Einzelfall gehört und nicht in eine Werbeanzeige.
Dieselbe Nüchternheit lohnt in die andere Richtung. Wer sich wegen der strafrechtlichen Seite zu Schweigen entschließt und deshalb keine Beratung sucht, lässt sich eine Einschätzung entgehen, die er in beiden Richtungen braucht.
Einordnung, Alter und Hilfe
Diese Seite gibt Vorschriften und veröffentlichte Entscheidungen wieder und ordnet sie ein. Sie ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung; sie ist nicht auf einen Einzelfall zugeschnitten und kann eine Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt nicht ersetzen.
Zum Rahmen gehört, dass der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in seiner ersten gesetzlichen Evaluierung steht. Weder der Ausgang dieser Evaluierung noch der Ausgang der anhängigen Verfahren ist absehbar, und wir schreiben nichts hinein, was nicht entschieden ist.
Der beste Zeitpunkt, sich mit diesen Folgen zu befassen, liegt vor der ersten Einzahlung. Bei einem Angebot mit deutscher Erlaubnis greifen Eurogrenze, Mindesttakt, Pausenpflicht und die anbieterübergreifende Monatsgrenze; bei einem Angebot ohne Erlaubnis greift nichts davon, und übrig bleiben die Fragen dieser Seite. Die Vorgaben im Einzelnen stehen unter Automatenregeln.
Wer bereits in einer Lage ist, in der Verluste belasten, sollte zwei Dinge nicht vermischen: die rechtliche Frage und die persönliche. Die rechtliche braucht Unterlagen und Beratung, die persönliche braucht Entlastung – und beides gleichzeitig zu bearbeiten ist schwer.
Teilnahme erst ab achtzehn; Automatenspiel um Geld kann abhängig machen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berät kostenlos und ohne Namensnennung unter 0800 1 37 27 00, auch Angehörige. Hinweise zu Grenzen, Sperren und Anlaufstellen stehen unter Verantwortungsvolles Spielen.
| Punkt | Strafrechtliche Seite | Zivilrechtliche Seite |
|---|---|---|
| Norm oder Grundlage | § 285 StGB | Nichtigkeit des Vertrags |
| Richtung | Vorwurf gegen den Teilnehmer | Anspruch des Spielers |
| Anknüpfung | Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel | Angebot ohne deutsche Erlaubnis |
| Mögliche Folge | Strafe | Rückzahlung erlittener Verluste |
| Stand | gesetzlich geregelt | uneinheitlich, Fragen beim Bundesgerichtshof |
| Beispiel einer Entwicklung | nicht einschlägig | LG Memmingen, 03.07.2025, 34 O 1733/24 |
| Rechtskraft im Beispiel | nicht einschlägig | nicht rechtskräftig, Berufung beim OLG München |
| Was weiterhilft | rechtliche Beratung | Belege sichern, rechtliche Beratung |
| Was nicht weiterhilft | Berufung auf eine Lizenz im Ausland | Erwartung einer sicheren Rückzahlung |
22BET+250 % auf die EinzahlungJetzt spielenRedaktionell begangen · Stand 27.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.
Fragen zur Halle
Ist das Mitspielen bei einem Angebot ohne deutsche Erlaubnis strafbar?
Wer am unerlaubten Glücksspiel teilnimmt, wird nach § 285 StGB mit Strafe bedroht. Die Vorschrift richtet sich nicht nur an Veranstalter. Ob und wie sie sich in einem konkreten Fall auswirkt, ist eine Frage für eine rechtliche Prüfung.
Kann ich erlittene Verluste zurückfordern?
Zivilgerichte haben Spielern Verluste zugesprochen, weil ein Vertrag mit einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis nichtig sein kann. Die Rechtsprechung ist jedoch uneinheitlich, und einzelne Fragen liegen beim Bundesgerichtshof. Eine Zusage lässt sich daraus nicht ableiten.
Was genau hat das Landgericht Memmingen entschieden?
Mit Urteil vom 3. Juli 2025 zum Aktenzeichen 34 O 1733/24 sprach es einem Spieler Schadensersatz zu, weil der Anbieter die anbieterübergreifende Monatsgrenze von tausend Euro nicht sichergestellt hatte und übermäßige Verluste entstanden sind.
Ist dieses Urteil endgültig?
Nein, es ist nicht rechtskräftig. Das Verfahren liegt beim Oberlandesgericht München in der Berufung, und dessen Ausgang ist offen. Als geklärte Rechtslage lässt sich die Entscheidung deshalb nicht darstellen.
Warum urteilen Gerichte unterschiedlich?
Weil sich die Sachverhalte in Zeitpunkt, Angebotsform und Kenntnisstand unterscheiden, weil einzelne Rechtsfragen noch nicht abschließend geklärt sind und weil sich die Lage über die Jahre verändert hat. Eine einzelne Entscheidung beschreibt einen Fall.
Schützt mich eine Lizenz des Anbieters aus dem Ausland?
Für Angebote an Nutzer in Deutschland ist die deutsche Erlaubnis maßgebend. Ein Hinweis auf eine Zulassung für ein anderes Gebiet ändert nichts daran, dass es sich hier um unerlaubtes Glücksspiel handelt.
Welche Unterlagen brauche ich?
Kontoauszüge über den gesamten Zeitraum, Zahlungsbelege samt der Namen, unter denen Beträge erschienen sind, Verlaufsseiten des Spielerkontos, Schriftwechsel mit dem Kundendienst und Bildschirmaufnahmen der Seite einschließlich des Impressums.
Soll ich den Anbieter selbst anschreiben?
Besser nicht, bevor Sie beraten sind. In diesem Umfeld wird auch die eigene Teilnahme rechtlich bewertet, und eigene Formulierungen können die Lage erschweren. Beratung vor Schriftwechsel ist die sinnvollere Reihenfolge.
Was ist von Anbietern zu halten, die Rückforderungen risikofrei versprechen?
Ein Versprechen ohne Risiko gibt es bei einer uneinheitlichen Rechtslage nicht. Wer Kosten und Risiken trägt und was im Erfolgsfall abgeht, gehört in eine schriftliche Vereinbarung, die Sie vor der Unterschrift vollständig lesen sollten.
Wie vermeide ich diese Fragen von Anfang an?
Indem Sie vor der Anmeldung den Firmennamen aus dem Impressum in der öffentlichen Aufstellung der erlaubten Anbieter suchen. Bleibt die Suche in allen Schreibweisen ohne Treffer, ist die Gesellschaft dort nicht geführt, und es greift keine der Schutzvorgaben.
Begangen am 27.10.2026 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen